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Wegweiser

RVG: das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Alle Paragraphen, die Gebührentabelle und die Verbindung zum Vergütungsverzeichnis – mit sichtbarem Quellenstand.

Das RVG verbindet allgemeine Regeln, besondere Wertvorschriften und die Vergütung einzelner Tätigkeiten. Hier finden Sie sämtliche 79 Paragraphen, die Gebührentabelle und das vollständige Vergütungsverzeichnis mit Vorbemerkungen.

Gesetzestext · Nichtamtliche Lesefassung. Wiedergabe aus der amtlichen Bereitstellung bei Gesetze im Internet. RVG zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318). Quellenabruf: 31. Oktober 2026. Die Gebührentabelle gilt seit 1. Juni 2025; das Übergangsrecht ist gesondert zu prüfen.

Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2 · Gebührenvorschriften

Abschnitt 3 · Angelegenheit

Abschnitt 4 · Gegenstandswert

Abschnitt 5 · Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Abschnitt 6 · Gerichtliche Verfahren

Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren

Abschnitt 8 · Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe

Abschnitt 9 · Übergangs- und Schlussvorschriften

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.