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Wegweiser

VV RVG: das Vergütungsverzeichnis

Gebühren nach Tätigkeit finden: 228 geltende Nummern mit Beträgen, Gebührensätzen, Anmerkungen und Vorbemerkungen.

Die Anlage 1 zum RVG ordnet jeder anwaltlichen Tätigkeit ihre Gebühren zu. Die Einzelansichten enthalten den Tatbestand, die Gebührenangaben, Anmerkungen und die zugehörigen Vorbemerkungen. 228 geltende Nummern; drei weggefallene Nummern sind gesondert gekennzeichnet.

Gesetzestext · Nichtamtliche Lesefassung. Wiedergabe aus der amtlichen Bereitstellung bei Gesetze im Internet. RVG zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318). Quellenabruf: 31. Oktober 2026. Die Gebührentabelle gilt seit 1. Juni 2025; das Übergangsrecht ist gesondert zu prüfen.

Teil 1 · Allgemeine Gebühren

Teil 2 · Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Teil 3 · Zivilsachen und öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeiten

Teil 4 · Strafsachen

Teil 5 · Bußgeldsachen

Teil 6 · Sonstige Verfahren

Teil 7 · Auslagen

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.