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Rechner

RVG-Gebührenrechner

Wertgebühr, frei gewählter Satz, Auslagen und Steuer.

Wertgebühr, frei gewählter Satz, Auslagen und Steuer. Alle Ergebnisse setzen voraus, dass die ausgewählten Gebühren und Auslagen tatsächlich entstanden sind. Die gesetzliche Gebührenfassung und die Grenzen dieses Werkzeugs stehen unter der Berechnung.

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Ihr Ergebnis, Position für Position.

Werte prüfen und Berechnung starten. Der Rechenweg erscheint hier.

Vom Gegenstandswert zur Gebühr

Der Rechner liest die einfache Gebühr aus § 13 RVG und Anlage 2 und multipliziert sie mit dem eingegebenen Satz. Erst die einschlägige Nummer des Vergütungsverzeichnisses bestimmt, welcher Satz im konkreten Fall zulässig ist. Die Mindestgebühr nach § 13 Abs. 3 RVG beträgt 15 Euro.

Was vor der Eingabe feststehen muss

Auftrag, Angelegenheit, maßgebliche Fassung und Gegenstandswert müssen feststehen. Der Rechner ersetzt keine Wertfestsetzung und keine Ermessensentscheidung nach § 14 RVG. Er erfasst Wertgebühren bis 30 Millionen Euro, keine Betragsrahmengebühren und keine Sonderwerte für unbestrittene Inkassoforderungen bis 50 Euro.

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.