Ihr Ergebnis, Position für Position.
Werte prüfen und Berechnung starten. Der Rechenweg erscheint hier.
Geschäftsreise und tatsächliche Strecke
Nr. 7003 VV RVG bestimmt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer. Einzugeben ist die gesamte tatsächlich gefahrene Strecke einschließlich Rückweg. Ob eine Geschäftsreise vorliegt, richtet sich nach Vorbemerkung 7; eine Fahrt innerhalb derselben Gemeinde ist nicht automatisch ein abrechenbarer Geschäftsreise-Fall.
Abwesenheit und weitere Kosten
Das Tages- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 beträgt bis vier Stunden 30 Euro, über vier bis acht Stunden 50 Euro und über acht Stunden 80 Euro. Der Rechner erfasst eine Reise im Inland an einem Kalendertag. Weitere tatsächlich entstandene Nettokosten können eingegeben werden, soweit der gesetzliche Tatbestand sie trägt. Auslandsreisen, andere Verkehrsmittel und Aufteilungen auf mehrere Angelegenheiten sind nicht automatisiert.
Normen und Primärquellen
Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.