Ihr Ergebnis, Position für Position.
Werte prüfen und Berechnung starten. Der Rechenweg erscheint hier.
Gerichtsgebühr aus Wert und Tatbestand
Die einfache Gebühr folgt aus § 34 GKG und Anlage 2. Die angebotenen Gebührensätze betreffen das gewöhnliche Zivilverfahren erster Instanz (KV 1210), den gesetzlich ermäßigten Fall (KV 1211) und das Mahnverfahren (KV 1100). Im Mahnverfahren beträgt die Gebühr mindestens 38 Euro. Gerichtliche Auslagen werden zusätzlich erhoben und sind nicht Teil dieser Berechnung.
Ermäßigung nicht voraussetzen
Der Satz 1,0 darf nur gewählt werden, wenn die Voraussetzungen des KV 1211 erfüllt sind. Nicht jede Rücknahme oder Einigung führt unabhängig vom Verfahrensstand zur Ermäßigung. Das besondere Online-Verfahren nach KV 1216 und andere Gerichtsbarkeiten beziehungsweise Kostengesetze sind nicht erfasst. Für den anzuwendenden Rechtsstand ist § 71 GKG maßgeblich; das RVG-Auftragsdatum allein entscheidet darüber nicht.
Normen und Primärquellen
Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.