Ihr Ergebnis, Position für Position.
Werte prüfen und Berechnung starten. Der Rechenweg erscheint hier.
Abrechenbare Seiten vorab bestimmen
Die Eingabe betrifft ausschließlich Seiten, für die der Tatbestand der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG erfüllt ist. Die gesamte Akten- oder Scanlänge ist keine geeignete automatische Eingabe. Insbesondere die besonderen Voraussetzungen der Buchstaben a bis d und die 100-Seiten-Grenzen der Buchstaben b und c sind vor der Berechnung zu prüfen.
Staffel für Papierkopien
Bei Schwarzweißkopien betragen die Kosten für die ersten 50 abrechenbaren Seiten 0,50 Euro und für jede weitere Seite 0,15 Euro. Bei Farbkopien gelten 1 Euro beziehungsweise 0,30 Euro. Das Werkzeug unterstützt jeweils nur einen einheitlichen Schwarzweiß- oder Farbfall. Elektronische Dateien, Scans, gemischte Aufträge und weitere Sondertatbestände werden nicht erfasst.
Normen und Primärquellen
Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.