Ihr Ergebnis, Position für Position.
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Die Gebühren richtig zuordnen
Für den Antragsteller wird die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG berechnet. Bei erfüllten Voraussetzungen kann für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids die 0,5-Gebühr nach Nr. 3308 hinzukommen. Nr. 3307 bezeichnet dagegen die Gebühr auf Seiten des Antragsgegners. Hinzu kommt im Standardfall eine Auslagenpauschale für dieselbe Angelegenheit.
Gerichtskosten und ausgeschlossene Folgeverfahren
Die Gerichtsgebühr nach KV 1100 GKG beträgt 0,5, mindestens 38 Euro. Der Rechner umfasst einen Auftraggeber, keine vorgerichtliche Geschäftsgebühr und keinen nachfolgenden Streitprozess. Anrechnungen und besondere Gegenstandswerte sind gesondert zu prüfen. Für die anwaltlichen Gebühren und die Gerichtskosten können unterschiedliche Übergangsregeln maßgeblich sein.
Normen und Primärquellen
- Gesetze im Internet · anlage_1.html
- Gesetze im Internet · __60.html
- Gesetze im Internet · __34.html
- Gesetze im Internet · anlage_1.html
- Gesetze im Internet · __71.html
Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.