Das Fachportal für anwaltliches GebührenrechtEine Initiative von STEINWACHS

Rechner

Verbraucherberatung: Gebührenobergrenzen

§ 34 RVG ohne Vergütungsvereinbarung, mit optionalen Auslagen und Steuer.

§ 34 RVG ohne Vergütungsvereinbarung, mit optionalen Auslagen und Steuer. Alle Ergebnisse setzen voraus, dass die ausgewählten Gebühren und Auslagen tatsächlich entstanden sind. Die gesetzliche Gebührenfassung und die Grenzen dieses Werkzeugs stehen unter der Berechnung.

Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht an uns übertragen.

Ihr Ergebnis, Position für Position.

Werte prüfen und Berechnung starten. Der Rechenweg erscheint hier.

Obergrenze unter klaren Voraussetzungen

Wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde und der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro. Für eine Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens liegt die Grenze bei jeweils 250 Euro. Diese Beträge bezeichnen die Gebühr; tatbestandlich entstandene Auslagen und Umsatzsteuer können hinzukommen.

Keine automatische Pauschalforderung

Die Obergrenze sagt nicht, dass in jedem Fall dieser volle Betrag geschuldet ist. Die tatsächliche Gebühr richtet sich ohne Vereinbarung nach den Regeln des bürgerlichen Rechts; § 14 Abs. 1 RVG gilt entsprechend. Bei weiterer zusammenhängender Tätigkeit ist § 34 Abs. 2 RVG zu beachten. Die Postpauschale ist hier standardmäßig ausgeschaltet, weil ein reines Beratungsgespräch sie nicht automatisch auslöst.

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.