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Rechner

Gerichtskostenrechner nach GKG

Zivilklage, gesetzlich ermäßigtes Verfahren oder Mahnverfahren.

Zivilklage, gesetzlich ermäßigtes Verfahren oder Mahnverfahren. Alle Ergebnisse setzen voraus, dass die ausgewählten Gebühren und Auslagen tatsächlich entstanden sind. Die gesetzliche Gebührenfassung und die Grenzen dieses Werkzeugs stehen unter der Berechnung.

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Gerichtsgebühr aus Wert und Tatbestand

Die einfache Gebühr folgt aus § 34 GKG und Anlage 2. Die angebotenen Gebührensätze betreffen das gewöhnliche Zivilverfahren erster Instanz (KV 1210), den gesetzlich ermäßigten Fall (KV 1211) und das Mahnverfahren (KV 1100). Im Mahnverfahren beträgt die Gebühr mindestens 38 Euro. Gerichtliche Auslagen werden zusätzlich erhoben und sind nicht Teil dieser Berechnung.

Ermäßigung nicht voraussetzen

Der Satz 1,0 darf nur gewählt werden, wenn die Voraussetzungen des KV 1211 erfüllt sind. Nicht jede Rücknahme oder Einigung führt unabhängig vom Verfahrensstand zur Ermäßigung. Das besondere Online-Verfahren nach KV 1216 und andere Gerichtsbarkeiten beziehungsweise Kostengesetze sind nicht erfasst. Für den anzuwendenden Rechtsstand ist § 71 GKG maßgeblich; das RVG-Auftragsdatum allein entscheidet darüber nicht.

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.