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Geschäftsgebühr berechnen

Nr. 2300 VV RVG: Satz, Auslagen und Umsatzsteuer.

Nr. 2300 VV RVG: Satz, Auslagen und Umsatzsteuer. Alle Ergebnisse setzen voraus, dass die ausgewählten Gebühren und Auslagen tatsächlich entstanden sind. Die gesetzliche Gebührenfassung und die Grenzen dieses Werkzeugs stehen unter der Berechnung.

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Den Gebührensatz rechtlich bestimmen

Nr. 2300 VV RVG sieht grundsätzlich einen Rahmen von 0,5 bis 2,5 vor. Mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Der Umfang des Falls, seine Schwierigkeit und die weiteren Merkmale des § 14 RVG müssen tatsächlich geprüft werden. Die Voreinstellung 1,3 ist keine automatische Festlegung für jedes Mandat.

Abgrenzung zum Inkasso

Dieses Werkzeug erfasst die allgemeine Geschäftsgebühr, nicht die Sonderregeln für unbestrittene Inkassoforderungen. Dort bestehen eigene Schwellen und Höchstgrenzen; bei Gegenstandswerten bis 50 Euro ist zudem § 13 Abs. 2 RVG zu beachten. Ein Schreiben einfacher Art kann unter Nr. 2301 fallen. Mehrvertretung und Anrechnung werden in eigenen Werkzeugen erläutert.

Normen und Primärquellen

Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.