Ihr Ergebnis, Position für Position.
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Den Gebührensatz rechtlich bestimmen
Nr. 2300 VV RVG sieht grundsätzlich einen Rahmen von 0,5 bis 2,5 vor. Mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Der Umfang des Falls, seine Schwierigkeit und die weiteren Merkmale des § 14 RVG müssen tatsächlich geprüft werden. Die Voreinstellung 1,3 ist keine automatische Festlegung für jedes Mandat.
Abgrenzung zum Inkasso
Dieses Werkzeug erfasst die allgemeine Geschäftsgebühr, nicht die Sonderregeln für unbestrittene Inkassoforderungen. Dort bestehen eigene Schwellen und Höchstgrenzen; bei Gegenstandswerten bis 50 Euro ist zudem § 13 Abs. 2 RVG zu beachten. Ein Schreiben einfacher Art kann unter Nr. 2301 fallen. Mehrvertretung und Anrechnung werden in eigenen Werkzeugen erläutert.
Normen und Primärquellen
- Gesetze im Internet · anlage_1.html
- Gesetze im Internet · __14.html
- Gesetze im Internet · __13.html
- Gesetze im Internet · __60.html
Quellenabruf: 31.10.2026. Maßgeblich ist die im konkreten Fall anwendbare Fassung.