Die Seiten Kostennoten. de soll Ihnen einen besseren Einblick der Kostenberechnung geben.
Das vom 1. Juli 2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) löst die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab und soll mehr Transparenz für die anfallenden Anwaltskosten bringen.
Die Höhe der anwaltlichen Kosten lassen sich nach drei Faktoren grob bemessen: die Art des Verfahrens, die Höhe des Streitwerts und der Umfang der Tätigkeit.
Das RVG unterscheidet zwischen mehreren Gebührenarten. Zum einen gibt es die Festgebühren (§ 13 RVG), bei denen nicht nach oben oder unten abgewichen werden darf, und es gibt die sogenannten Rahmengebühren (§ 14 RVG). Anders als bei den Festgebühren hat der Rechtsanwalt hier einen gewissen Spielraum für die Festlegung der Kosten.
Des Weiteren gibt es noch Betragsgebühren und Satzgebühren, die man zu den Festgebühren zählt und anhand dessen man die Anwaltskosten berechnen kann.
Bei den sog. Betragsgebühren werden für bestimmte Tätigkeiten feste Eurobeträge genannt, die einzukalkulieren sind.
Satzgebühren orientieren sich am Wert des Streitgegenstandes. Im Vergütungsverzeichnis des RVG ist mithin ein Faktor gelistet, mit dem die ermittelte Wertgebühr zu multiplizieren ist. Zu den Satzgebühren gehören unteranderem die Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr.

Quelle: https://freie-fachinformationen.de/Fachinfo-Broschüren/ffi_RVG-Tabelle_fuer_ReNos_und_ReFas_2021.pdf
Zu diesen Kosten können auch noch weitere für Auslagen, d.h. für Materialkosten wie Papier, Briefumschläge und Druckkosten oder auch Kosten im Wege der Telekommunikationsdienstleistung hinzukommen. Außerdem ist die 19% Mehrwertsteuer nicht zu vergessen, da es sich bei der anwaltlichen Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt und diese nicht auf einen Erfolg gerichtet ist.
An diese Grundsätze des RVG hat sich der Rechtsanwalt zu halten, sofern es keine Vergütungsvereinbarung gibt. Jedoch sind die Inhalts- und Formvorschriften des § 3a RVG zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung über die Höhe der Vergütung wird in schriftlicher Form zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten geschlossen.